Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Der letzte Abschnitt des Deutscher Corporate Governance Kodex enthält Grundsätze über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Für die Vergütung des Vorstands beinhaltet der Deutsche Corporate Governance Kodex Empfehlungen für
die Festlegung eines Vergütungssystems,
die Festlegung der Gesamtvergütung,
die Festsetzung der Höhe der variablen Vergütungsbestandteile,
Leistungen bei Vertragsbeendigung sowie
Sonstige Regelungen
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft steht. Sie wird durch Beschluss der Hauptversammlung und gegebenenfalls in der Satzung festgelegt.
STI- und LTI-Pläne
für DAX-Vorstände
Gestaltung der kurz- und langfristigen variablen Vergütung von Vorständen im DAX-, MDAX-, SDAX- und TecDAX-Bereich
Long-Term-Incentive-Plan (LTI-Plan)
für Mittelständler in Familienbesitz
Entwicklung eines LTI-Konzepts für die Vorstände und Oberen Führungskräfte der Mustermann SE in Familienbesitz
ESG-Ziele in der Vergütung | ESG-Kriterien als eines von mehreren Erfolgszielen
In den letzten Jahren haben sich ESG-Kriterien in der Vorstandsvergütung fest etabliert. Sämtliche DAX- und MDAX-Unternehmen haben, mit nur einer Ausnahme, ESG-Kriterien in ihre Vorstandsvergütung integriert. Auch im SDAX wenden immerhin rund drei Viertel der Unternehmen inzwischen ESG‑Kriterien an.
In der Regel werden ESG-Kriterien als eines von mehreren Erfolgszielen im Rahmen der kurz- oder langfristigen variablen Vergütung vorgesehen.
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