Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung
Dr. Heinz Evers bringt Erfahrungen aus über 300 Gutachten ein.
Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) vom 5. August 2009 sowie der entsprechend überarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) haben erhebliche Änderungen für die Praxis der Vorstandsvergütung und ihre Festsetzung durch den Aufsichtsrat gebracht.
Das VorstAG will durch neue Vorgaben für die Festsetzung der Vorstandsvergütung Fehlentwicklungen korrigieren und Anreize für eine nachhaltige und langfristige Unternehmensführung setzen. Zugleich sollen die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats für die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung konkretisiert und die Transparenz für Aktionäre und Öffentlichkeit verbessert werden.
Gesetzlich vorgeschrieben ist dies zunächst nur für börsennotierte Aktiengesellschaften. Dennoch strahlt das Gesetz auch auf die Vergütung der Vorstände nicht börsennotierter AGs sowie von Geschäftsführern mitbestimmter GmbHs und GmbH & Co. KGs aus, in denen Aufsichträte gebildet sind. Dies sind über 700 Unternehmen in Deutschland, die mehr als 2.000 Mitarbeiter beschäftigen.
Baumgartner & Partner berät Eigentümer, Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer gleichermaßen. Mit Erfahrungen aus über 300 Gutachten zur Angemessenheit der Vorstands- und Geschäftsführervergütung zählt Dr. Heinz Evers, Associate Partner der Baumgartner & Partner Unternehmensberatung, zu den gefragtesten Gutachtern in Deutschland. Unsere Beratungsleistungen umfassen insbesondere:
- Angemessenheitsgutachten zur Höhe, Ausgestaltung und Differenzierung von Aufsichtsrats- und Beiratsvergütungen
- Marktvergleiche und Gutachten zur angemessenen Höhe und Struktur der Gesamtbezüge von Vorständen und Geschäftsführern
- Neuausrichtung der \"Compensation Governance\" Prozesse
- Seminare für Aufsichtsräte
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Baumgartner & Partner Unternehmensberatung GmbH
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Weitere Informationen zu diesem Thema
- Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) (209 KB / PDF)
- Erklärung zur Unabhängigkeit der Vergütungsberatung (47 KB / PDF)
